Seit dem 1. Januar 1 Mit einer neuen Verordnung schaffen wir Planungssicherheit für die Logistiker. Die befristete Zulassung wird nach der Ressortabstimmung. 2 Änderungsverordnung vom wurde das Streckennetz erweitert und die auf ein Jahr befristete Zulassung für den Lang-Lkw Typ 2 aufgehoben, die im Rahmen. 3 (2) Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge dürfen am Straßenverkehr nur teilnehmen, wenn keine flüssigen Massengüter in Großtanks, kein Gefahrgut. 4 Mobilität. Lkw. Quelle: BMDV. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der den Einsatz von Lang- Lkw des Typ 1 auch nach Auslaufen der befristeten Zulassung Ende Dezember erlauben soll. 5 Lang-Lkw dürfen nur auf den in der Anlage der Ausnahme-Verordnung genannten Strecken fahren (Positivnetz). Das aktuell gültige Streckennetz finden Sie hier: Anderes gilt nur für den Lang-Lkw Typ 1 (Sattelkraftfahrzeuge mit einer Länge bis zu 17,88 m). 6 Dezember Das BMDV hat eine Änderungsverordnung (ÄVO) erarbeitet, die sich jedoch derzeit noch in der Ressortabstimmung befindet. Durch die ÄVO soll der Zulassung des Lang-LKW Typ 1 bis Ende verlängert werden. Weitere Informationen zum Thema Lang-LKW finden Sie hier. 7 Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge *) (LKWÜberlStVAusnV) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LKWÜberlStVAusnV. 8 Nach Abschluss der Anhörung soll die neue Verordnung am 1. Januar in Kraft treten. Hintergrund ist, dass die derzeitige Verordnung für die befristete Zulassung des Lang-Lkw Typ 1 mit einer Gesamtlänge von 17,88 Meter inklusive Zugmaschine zum Jahresende ausläuft. 9 Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der den Einsatz von Lang-Lkw des Typ 1 um weitere fünf Jahre zunächst bis erlauben soll. Vorbehaltlich der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung soll die Verordnung am 1. Januar in Kraft treten. lang-lkw typ 2 10