Erneute arbeitsunfähigkeit infolge derselben krankheit

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Wird der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin wegen derselben Krankheit wiederholt arbeitsunfähig. 1 Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit wiederholt arbeitsunfähig, hat er erneut einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn bestimmte Bedingungen. 2 § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG hält eine Sonderregelung für diesen Fall bereit. Sie gilt, wenn der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig wird. 3 Vorerkrankungszeiten wegen derselben Erkrankung sind hingegen anzurechnen, wenn es nicht zu einem erneuten sechswöchigen Anspruch auf Lohnfortzahlung kommen. 4 Wird ein Arbeitnehmer nach Ablauf von sechs Monaten erneut aufgrund derselben Krankheit krankheitsbedingt arbeitsunfähig, entsteht ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch von bis zu sechs Wochen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EFZG). Ausnahme 2: Einen erneuten Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von bis zu sechs Wochen entsteht auch dann. 5 Ein erneuter Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge dieser Krankheit arbeitsunfähig war oder; seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge dieser Krankheit mindestens zwölf Monate vergangen sind. 6 ¹ Die Arbeitnehmerin hat am und am nicht gearbeitet. Zwischen dem Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit () und dem Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit () wegen derselben Krankheit liegt ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten (6-Monats-Frist: bis ). 7 seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten noch nicht abgelaufen ist. Entgeltfortzahlung: anrechenbare Vorerkrankung. Angerechnet werden können nur Erkrankungen wegen derselben Krankheit. Um eine Anrechnung prüfen zu können, ist es somit erforderlich, die Krankheitsursache zu kennen. 8 Infographic Wird der Arbeitnehmer nach seiner Genesung erneut arbeitsunfähig krank und besteht ein Zusammenhang zu der ersten Arbeitsunfähigkeit, so stellt sich die Frage nach der Höchstdauer der Entgeltfortzahlung. § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG hält eine Sonderregelung für diesen Fall bereit. 9 Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitnehmer vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten. wieviel zeit muss zwischen der gleichen krankheit liegen 10